Gutachten Anwälte / Gerichte
Zur Klärung strittiger Sachverhalte im Bereich Lieferung und Leistung kann es oftmals ratsam sein, vor Einschaltung der Gerichte ein Gutachten (Expertise) einzuholen, auf dessen Basis bereits vorab eine Einigung bzw. ein außergerichtlicher Vergleich zwischen den Parteien geschlossen werden könnte.
Schadensermittlung
Hier werden Gutachten erstellt, die zur Aufklärung eines Schadens dienen. Sei es im Auftrag einer Versicherung, oder aber auch eines Unternehmens bzw. Privatperson, die zur Abwehr oder Forderung von Schadenersatz eine Untersuchung benötigen.
Wertermittlung
Diese Wertgutachten werden benötigt, um den tatsächlichen Wert einer Anlage (Hard- und Software) zu ermitteln. Sie finden meist Anwendung in den Bereichen Unternehmensübergaben, An- und Verkäufen) Insolvenzen, Fusionen (Verschmelzungen). Die Wertermittlung erstreckt sich z.B. auf Rest-, Bilanzwerte, Beurteilung von Sacheinlagen sowie auch zur Bewertung von Versicherungswerten.
Schiedsgutachten
Dieser werden hauptsächlich erstellt, wenn es zwischen Kunden und Lieferanten zu Differenzen hinsichtlich der gelieferten Leistung kommen sollte. Hier können sich beide Parteien darauf einigen, die Bewertung des Sachverständigen anzuerkennen. Dis sollte vor dem Start eines Projektes vereinbart werden.
Natürlich sind auch im Nachhinein Schiedsgutachten sinnvoll, wenn keine Einigung über die vertraglich zugesicherten Leistungen besteht und mittels eines Schiedsgutachtens eine teure gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll.
Privatgutachten
Auch Privatpersonen benötigen Hilfe von Sachverständigen. Hierbei kann es sich um Gutachten zur Schadensfeststellung, z.B. bei Versicherungsschäden, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus oder zu Hilfestellung bei Investitionsentscheidungen handeln. Weiterhin kann es auch im privaten Bereich natürlich Unstimmigkeiten in Bezug auf eine Lieferung/Leistung bzw. zugesicherten Eigenschaften oder hinsichtlich der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen geben. Diese Gutachten dienen auch zur Abschätzung, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll erscheint.
